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   OLG Oldenburg, 26.05.1981 - 5 UH 2/81   

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https://dejure.org/1981,1670
OLG Oldenburg, 26.05.1981 - 5 UH 2/81 (https://dejure.org/1981,1670)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.1981 - 5 UH 2/81 (https://dejure.org/1981,1670)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - 5 UH 2/81 (https://dejure.org/1981,1670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WuM 1982, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Oldenburg, 22.02.1995 - 5 UH 1/94

    Mietvertragliche Vereinbarung; Umlage sonstiger Nebenkosten; Bezeichnung der

    Im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit ist eine Frage nur dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung oder Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert werden oder zu erwarten sind (vgl. Senat, Rechtsentscheid vom 26.5.1981, 5 UH 2/81; Zöller/Gummer, ZPO , 19. Aufl. § 541 Rn. 39).
  • OLG Oldenburg, 14.03.1997 - 5 UH 1/97

    Zulässigkeit der Stellung einer Vorlagefrage; Begriff der grundsätzlichen

    Nach einhelliger Auffassung und insbesondere auch der ständigen Rechtsprechung des Senats ist im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit eine Frage nur dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird, und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung und der Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert werden oder zu erwarten sind (vgl. nur Senat, Rechtsentscheide vom 26.05.1981 - 5 UH 2/81 - und 22.02.1995 - 5 UH 1/94 - Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 541 Rdn. 39 m.w.N.).
  • LG Berlin, 02.11.2000 - 62 S 306/00
    Es gilt das Gleiche, was für den Begriff in § 546 ZPO erfordert wird (so schon der Beschluss des OLG Oldenburg vom 26.5.1981 - 5 UH 2/81 - WM 1982, 123 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide im Mietrecht S. 6549).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1983 - 5 UH 1/83
    Wie der Senat bereits in seinem Rechtsentscheid vom 26. Mai 1981 ( 5 UH 2/81, WuM 1982, 123 = Thieler/Frantzich/Netzmann, Rechtsentscheide im Mietrecht, OLG Oldenburg 20 = Müller-Oske-Becker-Blümel, Rechtsentscheide im Mietrecht, S. 654) ausgeführt hat, kann im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit eine Frage entsprechend den für die Revisionszulassung erarbeiteten Grundsätzen nur dann von grundsätzlicher Bedeutung sein, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung oder der Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert wurden oder zu erwarten sind (vgl. für die Revisionszulassung Zoeller, ZPO ; 13. Aufl., § 546 Anm. III 9 d; vgl. im übrigen Beschluß des KG v. 11. Mai 1983 - 8 WReMiet 1734/82, WuM 1983, 281 mit ausführlicher Begründung und die Rechtsentscheide OLG Schleswig vom 22. März 1983, 6 ReMiet 4/82, ZMR 1983, 249 und BayObLG vom 25. Februar 1983, ReMiet 1/82, WuM 1983, 128 ).
  • KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82
    Der Senat hat das bereits in seinem Beschluß vom 11. Mai 1983 - 8 W RE Miet 1734/82 - festgestellt (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluß vom 26. Mai 1981 - 5 UH 2/81 - [WuM 1982, 123 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide im Mietrecht S. 654]).
  • KG, 11.05.1983 - 8 W REMiet 1734/82
    Es gilt das gleiche, was für diesen Begriff in § 546 ZPO erfordert wird (so schon der Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26. Mai 1981 5 UH 2/81 [WuM 1982, 123 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide im Mietrecht S. 654]).
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